Rauchmelder

Rauchmelder

Rauchmelder können Ihr Leben retten!

Täglich werden Menschen bei Bränden verletzt oder getötet. Die größte Gefahr geht dabei vom Rauch aus, denn er verteilt sich geräuschlos und schnell. Dabei ist er oft hochgiftig und kann innerhalb kürzester Zeit zum Tod führen. Ein einziger Atemzug kann bereits zu einer schweren Rauchvergiftung führen.

Rund 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland bei den rund 200 000 gemeldeten Bränden. Beinahe jedes dritte Brandopfer ist ein Kind. Rund 6 000 Menschen pro Jahr erleiden schwere Brandverletzungen, die oftmals zu bleibenden Körperschäden führen. Außerdem werden etwa 60 000 Menschen leicht verletzt. 95 Prozent aller Brandtoten fallen nicht den Flammen zum Opfer, sondern sterben an einer Rauchvergiftung. 70 Prozent der Brandopfer werden nachts zwischen 23 und 7 Uhr im Schlaf überrascht. Vier Fünftel der Brände entstehen in Privathaushalten, nicht in der Industrie (Quelle Stiftung Wahrentest).

Verlieren Sie keine Zeit!

Wenn es brennt, bleiben Ihnen oft nur wenige Minuten um:

  • sich selbst und Angehörige in Sicherheit zu bringen
  • Angehörige oder Mitbewohnerinnen und Mitbewohner sowie Nachbarn zu warnen

Rauchmelder können Ihnen helfen, die Gefahr früher zu erkennen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie schlafen. Der Alarmton weckt Sie oder macht Sie auf Brände im Haus aufmerksam.

Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen

Seit dem 1. April 2013 müssen in Neubauten Rauchmelder angebracht werden. Wohnungen, die vor dem 1. April 2013 errichtet oder genehmigt wurden, sind bis 31. Dezember 2016 mit Rauchmeldern auszustatten.

Welche Räume müssen ausgestattet werden?
Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, sind mit Rauchmeldern auszustatten.

Wer ist für die Ausstattung zuständig?
Für die Erstausstattung sind die Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer (z. B. Vermieter) verantwortlich. Die Betriebsbereitschaft und den ordnungsgemäßen Gebrauch, wie zum Beispiel den Batteriewechsel, müssen die Mieterinnen und Mieter (Nutzer der Wohnung) gewährleisten.

Wo sind die Rauchmelder anzubringen?

Die Rauchmelder sind grundsätzlich in der Mitte des Raumes und an höchster Stelle anzubringen. Die Befestigung erfolgt durch Schrauben oder doppelseitige Klebestreifen. Die Rauchmelder dürfen nicht durch Tücher oder Poster abgedeckt, nicht übermalt oder in Raumnischen aufgehängt werden. Sie sind so aufzuhängen, dass der Brandrauch sie ungehindert erreichen kann. In der Regel reicht ein Rauchmelder pro Raum.

Je nach Beschaffenheit des Raumes sind weitere Melder erforderlich:

  • Raumgröße mehr als 60 Quadratmeter
  • Raumhöhe mehr als 6 Meter
  • Deckenunterzüge
  • unterschiedliche Deckenhöhen
  • Holzgebälk
  • verwinkelte Räume
  • sehr lange Flure

Beachten Sie bitte auch die Informationen und Bedienungsanleitungen auf den Verpackungen der Rauchmelder.

Welche Rauchmelder gibt es?

Schon die einfachsten Rauchmelder aus dem Einzelhandel erfüllen ihren Zweck und entsprechen der DIN EN 14604. Achten Sie hier auf das CE-Kennzeichen inklusive Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ auf der Verpackung. Die Rauchmelder werden mit 9 Volt-Blockbatterien betrieben. Hochwertigere Rauchmelder sind mit einem „Q“ gekennzeichnet und von unabhängigen Instituten getestet worden. Sie halten länger, sind stabiler, erzeugen weniger Fehlalarme und haben eine fest eingebaute Batterie, die mindestens zehn Jahre hält.

Darüber hinaus gibt es funkvernetzte Rauchmelder. Diese müssen zusätzlich die VdS-Richtlinie 3515 erfüllen. Bei dieser Variante geben alle vernetzten Rauchmelder einen entsprechenden Alarm, sobald Rauch festgestellt wird oder die Batterie gewechselt werden muss.

Die Anwendung eines funkvernetzten Rauchmeldersystems sollte sich jeweils auf eine Wohnung oder Einfamilienhaus beschränken.

Solche Vernetzten Systeme machen z. B. bei großen Wohnungen oder Häusern Sinn, um Personen vor einem Brand zu warnen, welcher sich in einem abgelegenen Kellerraum entwickelt.

Wenn Sie ein funkvernetztes Rauchmeldersystem auf mehrere Wohnungen verteilen möchten (Mehrpateinhaus), sollten Sie die Rauchmelder an eine zentrale Anzeigeeinheit anbinden. Hiermit haben Sie sofort im Blick, in welcher Wohnung ein Rauchmelder den Rauch festgestellt hat oder ob zum Beispiel nur die Batterie gewechselt werden muss. Dies ist besonders dann relevant, wenn die Feuerwehr anrückt.

Weitere Anforderungen können Sie der VdS-Richtlinie 3431 und der DIN VDE V 0826-1 vom Juni 2005 (Gefahrenwarnanlagen) entnehmen. Ebenso empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit einer Fachfirma.

Anstatt Rauchmelder mit Batterien zu installieren, können Sie die Rauchmelder auch an eine permanente Stromversorgung anschließen. Auch hierfür sollten Sie sich durch eine Fachfirma beraten lassen.

Haben Sie das Bedürfnis auch Ihre Küche oder andere Räume, in denen häufig Staub, Qualm oder Wasserdampf entstehen, brandschutztechnisch zu überwachen? Hier raten wir von Rauchmeldern ab, da es durch die im regulären Betrieb auftretenden Stoffe häufig zu Fehlauslösungen kommt. Hier empfiehlt sich der Einsatz von Wärmemeldern nach DIN EN 54-5 oder Flammenmeldern nach DIN EN 54-10 beziehungsweise Kombinationsmeldern.

Quelle: BF Köln